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Sie haben einen Verdacht? Wir liefern Ihnen die Fakten!

  • Wirtschaftsdelikte
  • Personalüberprüfung
  • Treuetest
  • Einschleusen von Mitarbeitern
  • Videoüberwachung (mit Minikameras für Tag -und Nachtsicht )
  • Kassenbetrug, Unterschlagung, Diebstahl, Sabotage
  • Marken und Produktpiraterie
  • Modernste Ermittlungstechniken
  • Der Einsatz modernster elektronischer Observationstechnik
    Dank der heutige Technik, ist eine Langzeitaufzeichnung machbar, durch Einsatz von Miniaturkameras mit Funksteuerung. Diese sind schnell und problemlos an jedem Einsatzort zu installieren, wobei eine Aufzeichnungsdauer bis zu sieben Tagen über die Festplatte des Notebooks garantiert wird.

Beobachtung
Die verdeckte Beobachtung, in der Fachsprache Observation genannt, ist ein wichtiges Werkzeug für die Aufklärung von Straftaten, Schwarzarbeit, Betrügereien und Partnerschaftlichen Fehlverhaltens.

Eine hohe Erfolgsquote spricht für uns! Modernste Technik können Sie bei uns in allen Bereichen voraussetzen.

Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind mit der neuesten Technik ausgestattet, um Ihren Auftrag schnell und effektiv zu lösen.

Wir werden Ihren Anforderungen gerecht:
Unsere qualifizierten und kompetenten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter agieren unauffällig, versiert, flexibel und sind als Zeugen vor Gericht stets anerkannt

INFORMATION
Gerichtsurteile
Bei Beobachtung von Mitarbeitern muss die Geschäftsleitung den Betriebsrat nicht informieren.

BAG 26.03.91, AZ R 26/90
Verdeckte Videoüberwachung ist zulässig, wenn Warenverluste entstanden sind und der Einsatz von verdeckten Kameras die Möglichkeit bietet, den Täter zu ermitteln.

BAG AZ R 116/86
Arbeitgeber dürfen krankgeschriebene Beschäftigte durch Detektive observieren lassen und ihnen bei berechtigtem Verdacht die Kosten dafür in Rechnung stellen.

Bundesarbeitsgericht Kassel BAG ( Az.8 AZR 5/97 )
Landesarbeitsgericht Rheinland Pfalz ( Sa. 5 Sa 540/99 )

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